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BGH, 20.04.2022 - 6 StR 111/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verursachung der DNA-Einzelspuren
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 23.11.2021 - 25 KLs 22/21
- BGH, 20.04.2022 - 6 StR 111/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94
Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben
Auszug aus BGH, 20.04.2022 - 6 StR 111/22
Angesichts dessen, dass der Angeklagte keinerlei Angaben zum Ausmaß etwa von ihm vor der Tat aufgenommener alkoholischer Getränke gemacht hat und es insoweit an jeglichen Anhaltspunkten fehlte, hätte es der Trinkmengenberechnungen (UA S. 15 ff.) nicht bedurft (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 17.März 1994 - 4 StR 54/94, NStZ 1994, 334, 335 mwN).
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23
Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für …
(2) Die Berechnung einer möglichen Blutalkoholkonzentration aufgrund von Trinkmengen kann indes dann unterbleiben, wenn die Trinkmengenangaben so vage sind, dass selbst unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes eine auch nur annähernd verlässliche Ermittlung des Blutalkoholgehalts nicht möglich ist (…BGH, Urt. v. 07.11.2018 - 5 StR 241/18 bei juris; 25.10.2017 - 2 StR 118/16 = NStZ-RR 2018, 69 = StraFo 2018, 202; Beschluss vom 20.04.2022 - 6 StR 111/22 bei juris;… BayObLG a.a.O.).